Informationsveranstaltung
Stärkung der Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften
© Janitz Klaus Peter
Informationsveranstaltung:
zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) in Kraft getreten. Neue Möglichkeiten wurden geschaffen, um die Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften zu stärken und bestehende strukturelle Herausforderungen zu bewältigen. Hierzu werden in einer Informationsveranstaltung die Inhalte der Gesetzesänderung vorgestellt, praktische Handlungsmöglichkeiten für betroffene Körperschaften werden erörtert. Im Rahmen des Termins werden die hierzu erarbeiteten Handreichungen der Forstverwaltung vorgestellt werden. Die Veranstaltung ist öffentlich, alle Betroffenen und Interessierten sind herzlich willkommen.
Informationsveranstaltung: Stärkung der Handlungsfähigkeit altrechtlicher WaldkörperschaftenDie Novelle des Bayerischen Waldgesetzes ist seit 2026 in Kraft. Eine Informationsveranstaltung stellt die wichtigsten Neuerungen, praktische Handlungsmöglichkeiten und neue Handreichungen vor. Die Teilnahme ist öffentlich.
Damit ein Überblick über die voraussichtliche Teilnehmerzahl möglich ist, bitten wir um kurze und formlose Anmeldung bei Herrn Forstrat Alexander Wolfram , E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de;

