Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024
© StMELF
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.
Weitere Infos - Staatsministerium
Der Verpflichtungszeitraum gilt von 01.07.2024 bis 30.06.2025.
Für Mast- und Aufzuchtrinder werden 220 € je GV, für Mastschweine 70 € je Platz, für Zuchtsauen bis zu 150 € je Zuchtsau und für Aufzuchtferkel 32 € je Platz bis zur tierindividuellen Obergrenze gewährt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):
- Außenklimareiz
- vergrößertes Platzangebot
- Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"
Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.
WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.
Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440
QAL GmbH
Tel.: 08139 80270
Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
LQB
Tel.: 08139 9368-30
Die Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen kann für die neue Antragstellung 2024 hergenommen werden. Bei größeren Änderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, wird eine neue Stellungnahme benötigt. Diese muss bis zur Antragstellung vorliegen.
Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
Bei Fragen zum Programm können Sie sich jederzeit an Ihre/n Ringberater/in, Fachberater/in Rindermast bzw. Schweinehaltung oder an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet L 2.2, wenden.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.
Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium
Fleckvieh noch besser machen
Gesundheitszuchtprogramm G und R nimmt Fahrt auf
Tiere zu züchten, die den zukünftigen Rahmenbedingungen der Tierhaltung entsprechen, ist Kernaufgabe der Rinderzucht. Das Projekt Zuchtprogramm Gesundheit und Robustheit (G und R) verfolgt genau diesen Ansatz.
Weitere Infos - AELF Ansbach
Gutmütige, robuste Rasse
Gelbvieh – ein erhaltenswertes fränkisches Kulturgut
Gelbvieh war bis weit in die 1970er Jahre in Unterfranken sowie in großen Teilen der mittelfränkischen Landkreise Neustadt/Aisch und Weißenburg-Gunzenhausen die Hauptrasse. 1960 gab es etwa 18.000 Herdbuchkühe im Gebiet, inzwischen sind es 1.200. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig.
Weitere Infos - AELF Ansbach
Die Rückkehr der großen Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär, vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Mehr
Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Tierwohl in den Ställen. Dieser Wunsch hat für landwirtschaftliche Betriebe weitreichende Konsequenzen. Der Gesetzgeber reagiert und fordert mehr Platz und Komfort für das einzelne Tier im Stall. Landwirtinnen und Landwirte müssen aktiv werden. Ein Landwirt im Dienstgebiet hat das als seine Chance erkannt. Mehr
Schwerpunkte
Schwerpunktberatung für schweinehaltende Betriebe
Die Schwerpunktberatung zur Haltung und Fütterung unterstützt schweinehaltende Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das Tierwohl und die Einhaltung der Vorgaben der Düngegesetzgebung stehen im Vordergrund. Ziel ist es, die Zahl der Betriebe sowie der Zucht- und Mastschweine in Bayern zu stabilisieren.
Schwerpunktberatung - Staatsministerium