Forstliche Gutachten 2018

Försterin mit Laptop begutachtet markierte, junge Fichte. (Foto: Florian Stahl, LWF)

Foto: Florian Stahl, LWF

Das Forstliche Gutachten dient den Jagdgenossen, Jägern und den Landratsämtern als Hilfsmittel zur Erstellung der Abschusspläne für Reh- und Rotwild. In einem Turnus von drei Jahren wird dazu die Situation der Waldverjüngung sowie der Verbiss und die Fegeschäden durch Schalenwild bewertet. Wesentliche Grundlage dieser forstlichen Gutachten sind systematisch durchgeführte Inventuren, die im Bereich des AELF Bad Neustadt auf ca. 1.000 Verjüngungsflächen erfolgten.

Die zahlenmäßigen Ergebnisse der Inventur liegen nun für die Hegegemeinschaften unserer beiden Landkreise vor. Die so genannten Standardauswertungen wurden den an der Abschussplanung Beteiligten in den letzten Tagen schriftlich übermittelt. Hier finden Sie die Ergebnisse und weitere Zusatzauswertungen je Hegegemeinschaft.

Die Forstlichen Gutachten mit Datensammlung für die einzelnen Hegegemeinschaften