Holz
Phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Kontrollen

Asiatischer Laubholzbockkäfer auf Blatt

Foto: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Um das Risiko einer Ein- oder Verschleppung von Schadorganismen so gering wie möglich zu halten, unterliegen neben Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auch andere Gegenstände wie beispielsweise hölzernes Verpackungsmaterial bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union einer pflanzengesundheitlichen Kontrollpflicht nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV). Entsprechende Regelungen werden derzeit auch auf EU-Ebene erarbeitet.

Hölzerne Verpackungsmaterialen und bestimmte Holzlieferungen, die beispielsweise von folgenden Schadorganismen befallen sind, dürfen aus Drittländern nicht eingeführt werden:

  • Asiatischer Laubholzbockkäfer
  • Kiefernholz-Nematode
  • Zitrus-Bockkäfer
  • Pilze wie der Pechkrebs an Kiefer
Die Lieferungen werden daher von Forstbeamten, den Sachbearbeitern für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen, stichprobenartig kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die phytosanitären Standards eingehalten wurden und das Holz von Schadorganismen befallen ist.

Pflanzengesundheit und Quarantäne - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Externer Link

Sachbearbeiter für Qualitätssicherung und phytosanitäre Kontrollen

Für den Landkreis Rhön-Grabfeld

Julian Grundhuber
AELF Bad Neustadt a.d.Saale
Dr.-Georg-Heim-Str. 26
97688 Bad Kissingen
Telefon: 09771 6102-2128
Mobil: +49 173 8645335
Fax: +49 9771 6102-1500
E-Mail: poststelle@aelf-ns.bayern.de

Für den Landkreis Bad Kissingen

Wolfgang Kuhlmann
AELF Bad Neustadt a.d.Saale
Industriestr. 6
97727 Fuchsstadt
Telefon: 09771 6102-3302
Mobil: +49 172 6977373
Fax: +49 9771 6102-1500
E-Mail: poststelle@aelf-ns.bayern.de